Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Einführung

In der heutigen globalisierten Welt durchlaufen Waren und Rohstoffe auf ihrem Weg zur Nutzung oft viele Stationen in verschiedenen Ländern. Es ist häufig schwierig, die Bedingungen zu verfolgen, unter denen Rohstoffe abgebaut und Waren produziert werden. Um die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland herstellen, wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) verabschiedet.

Zu uns

Die Kliniken Ostalb gkAöR mit ihren Tochtergesellschaften hat verschiedene Sorgfaltspflichten gemäß diesem Gesetz zu erfüllen. Wir verpflichten uns dazu, die Menschenrechte und Umweltstandards in unserer Lieferkette zu respektieren und betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Anliegen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, Menschenrechte zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden, haben wir eine Strategie entwickelt, die in unserer Grundsatzerklärung festgehalten ist.

Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wenn Sie einen möglichen, drohenden oder bereits eingetretenen Verstoß gegen Menschenrechte oder Umweltabkommen in unserem Geschäftsbereich oder in unseren Lieferketten melden möchten, können Sie dies über unser Meldeportal tun. Die Meldestelle unterliegt einer umfassenden Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für alle Personen, die im Zusammenhang mit einem Hinweis stehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Meldestelle berechtigt, die Identität der betroffenen Personen offenzulegen, wenn dies für Ermittlungen erforderlich ist, sei es gegenüber der Geschäftsleitung, externen Ermittlungsbehörden oder anderen Personen.

Ein solch begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn aus dem Hinweis eine Straftat hervorgeht oder der Hinweis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Tatsachen enthält. Für die Entgegennahme und Bearbeitung von möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde eine interne Meldestelle eingerichtet die Sie über folgenden Link erreichen können.

https://kliniken-ostalb.iwhistle.de/  

Menschenrechtsbeauftragter

Jürgen Pfänder
stv. zentraler Leiter Einkauf und Materialwirtschaft
Menschenrechtsbeauftragter
Telefon 07361 55-3031