Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 Die Kliniken Ostalb sind bemüht, sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.  

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kliniken-ostalb.de  

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.  

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
  • Dokumente, Informationsflyer und Broschüren, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Die verwendete Programmiersprache auf der Webseite erleichtert die Nutzung von Browsern und Screen Readern derzeit nicht vollständig.
  • Eine Erläuterung der Webseite in leichter Sprache, befinden sich für die Kliniken Ostalb in Planung.
  • Viele Bilder und Grafiken sind noch nicht mit einem Text (Alternativtext) versehen, der sie aussagekräftig beschreibt.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.  

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.09.2023 überprüft.

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Hinweise und Rückmeldung zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:

Ralf Mergenthaler
Unternehmenskommunikation
Kliniken Ostalb gkAöR
Im Kälblesrain 1
73430 Aalen
Tel.: 07361 55-3008
E-Mail: ralf.mergenthaler@kliniken-ostalb.de

5.   Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Unternehmenskommunikation wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Unternehmenskommunikation sich  nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Kommunale Beauftragte im Ostalbkreis Aalen:
Petra Pachner
Behindertenbeauftragte
Telefon: 07361 503-1878
Telefax: 07361 503-581878  

Die Beauftragte der Landesregierung:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte  

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.