Ambulant oder Stationär ?
Pro Jahr werden ca. 17.000 stationäre und weit über 35.000 ambulante Patienten von den einzelnen Abteilungen am Ostalb-Klinikum Aalen behandelt.
Ambulante Behandlung
a. Ambulante Notfallbehandlung
Dabei erfolgt die Vorstellung entweder durch den Patienten selbst, durch den Rettungsdienst oder nach ärztlicher Begutachtung mittels Überweisungs- oder Einweisungsschein durch den Hausarzt bzw. Notfalldienst. Es wird die quartalsweise Entrichtung der Praxisgebühr für Notfallbehandlung von 10 € fällig, es sei denn, es besteht eine Befreiung davon. Die ambulante Notfallbehandlung beschränkt sich auf die wichtigsten diagnostischen Schritte und Therapieansätze. Umfangreiche Untersuchungen (wie z.B. Kernspintomographie) werden hierbei nicht eingeleitet. Die weiterführende Diagnostik und Behandlung erfolgt durch den Hausarzt.
b. Konsultation im Rahmen einer Fachsprechstunde
Es finden an verschiedenen Tagen Fachsprechstunden (u), die von leitendem ärztlichen Personal der Chirurgischen Klinik I (Chefarzt, Oberärzte/-innen) geführt werden, statt. Die Zuweisung erfolgt durch den Hausarzt mittels Überweisungsschein* (im Idealfall durch den niedergelassenen Facharzt für Chirurgie) nach Terminvereinbarung (07361/55-1101). Dabei wird die notwendige Diagnostik durchgeführt bzw. die Zuführung zu weiterführenden Diagnostik und ggf. Therapie eingeleitet (z.B. Terminvereinbarung zur stationären Behandlung).Auch wenn kein Eingriff angezeigt ist oder gewünscht wird, besteht die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung oder dem Einholen einer Zweitmeinung bei bereits anderweitig stattgefundener Beratung.
Stationäre Behandlung
a. Stationäre Notfallbehandlung
Bei akuten Krankheitsbildern, die einer stationären Abklärung und Therapie bedarfen, erfolgt unabhängig von vorangegangener ärztlicher Begutachtung (Hausarzt, Notfalldienst, Notarzt) die stationäre Aufnahme zur Diagnostik und Therapie. Die Notwendigkeit der Durchführung eines operativen Eingriffes wird hierbei durch eine/n Facharzt/ärztin der Chirurgischen Klinik I abgeschätzt und ggf. eingeleitet.
b. Stationäre Behandlung nach Terminvereinbarung
Bei Krankheitsbildern ohne Akutsymptomatik aber bestehender OP-Indikation, z.B. nach Vorstellung in einer Sprechstunde oder Einweisung durch den Hausarzt oder niedergelassenen Facharzt für Chirurgie, erfolgt nach Terminvereinbarung (07361/55-1101) die geplante stationäre Aufnahme zur Diagnostik und Therapie. Um Doppeluntersuchungen und Wartezeiten bei Aufnahme zu verhindern, sollten bereits im Vorfeld wichtige Unterlagen bereitgelegt und am Aufnahmetag mitgebracht werden.





